Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Sie selbst, Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft oder
eingetragene Lebenspartnerschaft) sowie im Haushalt lebende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren.
Beispiel: Wenn
Sie mit Ihrem Partner und einem Kind zusammenleben, nehmen Sie die Beträge für 3 Personen.
Gemeint sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Bitte geben Sie die Anzahl der Kinder an, für die Sie Kindergeld beziehen.